Flagge Bayern

Bis zu 50.000€ Förderungshilfe für die Digitalisierung von bayerischen Unternehmen

In der digitalen Welt Fuß zu fassen kann mit einigen Hürden und Unsicherheiten verbunden sein – und das ganz unabhängig davon, ob Du bereits ein stationäres Geschäft besitzt oder komplett neu in die Branche einsteigen möchtest. Ganz egal ob es das Planen einer geeigneten Marketing-Strategie oder das finanzielle Stemmen eines neuen Shop-Systems ist. Und genau über den finanziellen Aspekt möchten wir heute sprechen. Denn Du musst unter Umständen diesen finanziellen Aufwand nicht alleine übernehmen.

Um was genau geht es genau bei dieser Förderung?

Mit dem „bayerischen Förderprogramm zur Digitalisierung“ kann Dir der Schritt hin zu einer digitalen Zukunft erleichtert werden. Diese Förderung ist Teil der Initiative „Bayern Digital“. Die Bereiche welche gefördert werden können sind unter anderem die Einführung, Entwicklung oder Verbesserung von Produkten oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie. Beispielsweise wenn Du den aktuellen Stand der Digitalisierung in Deinem Betrieb verbessern möchtest oder erstmalig digitale Strukturen in einem Unternehmen einführen möchtest, könntest Du einen Anspruch auf die Förderung erhalten. Auch bei der Portierung von IT-Anwendungen sowie der Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit könnte die Förderung beantragt werden.

Ganz allgemein soll Unternehmen dabei geholfen werden, Herausforderungen der digitalen Welt zu überwinden und Anreize schaffen, dem Digitalisierungsgrad eines Unternehmens zu steigern. Die Geltungsdauer des Förderungsprogramms läuft dabei noch bis zum 31.12.2023.

Nicht Förderungsfähig sind so ziemlich alle IT-Lösungen, welche nicht besonders individuell und als standardmäßig einzustufen sind. Dazu gehören unter anderem die Beschaffung von Standard-Hardware (PCs, Drucker, Smartphones etc.), Standard-Online-Marketing-Maßnahmen wie die Suchmaschinenoptimierung und die Suchmaschinenwerbung, Maßnahmen, die von Gesetzeswegen her ohnehin durchzuführen sind sowie Maßnahmen, welche bereits begonnen wurden. Leider fallen aber auch Standard-Websites und Standard-Webshops darunter. Wenn Online-Shops jedoch spezielle Funktionen enthalten, welche auf das Unternehmen oder dessen Produkte/Dienstleistungen abgestimmt wurden, könnte ein Antrag genehmigt werden. Ob und wann ein Antrag angenommen wurde, hängt meistens im Ermessen der zuständigen Bezirksregierung.

Was beinhaltet die digitale Förderung der bayerischen Regierung?

Es gibt zwei Arten der Förderung: Den Digitalbonus Standard und den Digitalbonus Plus. Bei der Standard-Förderung kannst Du vom Freistaat einen Zuschuss von bis zu 10.000€ erhalten. Diesen erhältst Du, wenn typische Aufgaben der Digitalisierung umgesetzt werden sollen. Die Plus-Variante kannst Du erhalten, wenn zusätzlich noch ein großes Innovationspotential mitinbegriffen ist. Das heißt, es sollten beispielsweise neue Märkte bedient werden, eine signifikante Änderung von Prozessen vorliegen oder ein neues und andersartiges Geschäftsmodell realisiert wird.

Zu erwähnen wäre noch, dass die beiden Boni nicht miteinander kombinierbar sind. Es ist jedoch möglich, die Standard-Förderung zweimal zu beantragen, aber nur wenn jeweils ein anderer Bereich (Digitalisierung oder IT-Sicherheit) betroffen ist. Die Plus-Förderung kann nur einmal in Anspruch genommen werden.

Wer hat Anspruch auf eine Förderung?

Die Förderung soll vor allem kleine Unternehmen bei ihrer Digitalisierungsstrategie unterstützen. Aus diesem Grund sind auch nur Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro antragsberechtigt. Des Weiteren sollte die Betriebsstätte innerhalb des Freistaats Bayern ansässig sein.

Freiberufler sind leider nicht förderungsberechtigt. Auch Krankenhäuser, Alten- sowie Pflegeheime und medizinische Versorgungsheime sind ausgeschlossen. Ebenfalls haben Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei sowie nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen wie gGmbHs oder Vereine kein Anrecht auf eine Förderung. Unternehmen die sich in einem Insolvenzverfahren befinden werden genauso wenig berücksichtig.

Wie genau läuft der Antrag der Förderung ab?

Antrag einreichen

Als erster Schritt wird das Online-Antragsformular ausgefüllt und abgeschickt. Dieses wird bei der für Dich zuständigen Bezirksregierung eingereicht. Ebenfalls muss das Formular innerhalb von vier Wochen in ausgedruckter Form über den Postweg zu Deiner Bezirksregierung geschickt werden. Den Online-Antrag findest Du hier.

Eingangsbestätigung

Anschließend erhältst Du eine Eingangsbestätigung per Mail. Nun kann mit dem Digitalisierungsprojekt begonnen werden. Dies geschieht jedoch auf eigenen Gefahr, da der Antrag auch abgelehnt werden könnte.

Prüfung

Der Antrag wird von der jeweiligen Bezirksregierung nun geprüft. Es kann sein, dass fehlende Unterlagen nachgereicht werden müssen. Ein Expertengremium kann bei Grenzfällen der Förderung-Plus herangezogen werden. Nach der Prüfung bekommst Du eine Rückmeldung der Stelle. Bei einer Bewilligung erhältst Du einen Zuwendungsschein mit einer „De-mimis-Bescheinigung“. Falls der Antrag abgelehnt wurde, bekommst Du dementsprechend einen Ablehnungsbescheid.

Auszahlung

Abschließend musst Du einen Verwendungsnachweis der geförderten Maßnahme bei der Bezirksregierung einreichen. Dort wird der Nachweis geprüft. Danach wirst Du über das Ergebnis informiert. Nach einer erfolgten Überprüfung des Nachweises erhältst du den Zuschuss.

Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?

Der Digitalbonus sagt Dir nicht ganz zu? Bayern hat viele weitere Programme um Unternehmen sowie Start-ups im Bereich der Digitalisierung zu unterstützen:

Du bist mit Deinem Unternehmen nicht in Bayern ansässig, aber möchtetest dennoch auf eine Förderung nicht verzichten wollen? Glücklicherweise hat jedes Bundesland ein eigenes Förderprogramm zu Digitalisierung. Die Rahmenbedingungen und Leistungen können bei den einzelnen Programmen jedoch variieren. Auf der Website Förderquelle erhältst Du eine Übersicht über Förderungsprogramme nach Bundesländern.

Unsere Meinung zur Förderung Digitalisierung Bayern

Wir sind der Meinung, dass dies als ein Anreiz gesehen werden sollte, die Firmeninternen Prozesse in Form einer Digitalisierung zu optimieren und zu vereinfachen. Auch der Schritt hin zu einer digitalen Vertriebsplattform wäre dadurch unter bestimmten Umständen möglich. Möchtest Du weitere Informationen zu diesem Thema, empfehlen wir Dir die Website des Digitalbonus Bayerns.

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