Digitalisierung kostet Geld – gerade für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ist das oft eine Hürde. Mit dem Digitalbonus Bayern unterstützt der Freistaat Betriebe dabei, ihre digitalen Prozesse zu verbessern. Ob neue Software, moderne IT-Sicherheit oder smarte Cloud-Lösungen: Mit dem Zuschuss kann bares Geld zurückerhalten werden!

Was ist der Digitalbonus?

Der Digitalbonus ist eine Förderung vom Freistaat Bayern, um vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eine Chance zu geben die digitale Zukunft mitzugestalten. Für den Digitalbonus Bayern ist ein monatliches Kontingent festgelegt – wer also einen Antrag stellen möchte, sollte schauen, ob noch Fördermittel vorhanden sind oder ob man den Antrag auf den nächsten Monat verschieben muss. Insgesamt läuft das Förderprogramm noch bis Dezember 2027.

Es gibt zwei verschiedene Förderhöhen:

1. Digitalbonus Standard: bis zu 10.000€ Zuschuss (max. 50% Förderhöhe)

2. Digitalbonus Plus: bis zu 50.000€ Zuschuss – dieser ist allerdings nur einmal im gesamten Förderungszeitraum möglich und nicht mit Standard kombinierbar.

 

Digitalbonus Bayern Antrag: So funktioniert die Beantragung

Für den Digitalbonus muss ein Antrag direkt über die Digitalbonus Bayern Website gestellt werden. Wichtig: Es darf kein Antrag für eine bereits gestartete Maßnahme erfolgen.

Da zunächst eine Authentifizierung notwendig ist, muss ein ELSTER-Unternehmenskonto vorhanden sein. Hierüber erfolgt die Bestätigung der Unternehmensdaten.

Nachdem der Antrag für den Digitalbonus eingegangen ist, erhält man eine Bestätigungsmail. Dies ist jedoch noch keine Zusage der Förderung. Unternehmen können auf eigenes Risiko bereits starten – allerdings trägt man dann das Risiko, falls der Antrag abgelehnt wird.

Nach Abschluss des Projekts kann dann die Zuwendung beantragt werden und ihr erhaltet euren Zuschuss. Dabei gilt es jedoch folgende Dinge zu beachten:

1. Die Maßnahme muss innerhalb von 18 Monaten vollständig abgeschlossen sein

2. Es werden keine Zwischenauszahlungen getätigt und alle Rechnungen müssen bereits beglichen sein. Erst dann und mit dem Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag erhält man seinen Zuschuss.

Wer ist förderungsfähig?

Den Digitalbonus können nicht alle Unternehmen erhalten. Förderfähig sind:

• Unternehmen mit weniger als 50 festangestellten Mitarbeitern

• einem Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro

• einem Unternehmenssitz in Bayern

Letzterer Punkt gilt deshalb, da andere Bundesländer eigene Förderungen zur Digitalisierung haben. Wer also einen Wohnsitz in Niedersachsen hat, muss den Digitalbonus Niedersachsen beantragen. Manche Bundesländer haben ganz eigene Förderungen, die einen ganz anderen Namen haben.

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema

Der Antrag kann jeder online über die Digitalbonus Bayern Seite gestellt werden. Allerdings hat das Programm ein monatliches Budget. Sobald das erschöpft ist, ist eine Antragstellung erst im nächsten Monat wieder möglich.

Nicht förderfähig sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von über 10 Mio. €. Ebenso ausgeschlossen sind Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb von Bayern haben, da diese in ihrem jeweiligem Bundesland nach Förderungsmöglichkeiten schauen müssen.

Ja – ein Unternehmen kann mehrfach Anträge stellen, solange es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt. Der Digitalbonus Plus kann jedoch nur einmal während der gesamten Programmlaufzeit beantragt werden und ist auch nicht mit dem Digitalbonus Standard kombinierbar.

Viele Bundesländer haben eigene Digitalisierungsförderprogramme. Ein Beispiel ist der Digitalbonus Niedersachsen. Die Konditionen unterscheiden sich je nach Bundesland, daher sollte man sich direkt bei den jeweiligen Landesförderstellen informieren.

By Published On: 30. September 2025Categories: Allgemein

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