Ab dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen verpflichtend!

Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht überführt. Ziel ist es, allen Menschen – insbesondere Personen mit Behinderungen – einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Für Unternehmen bedeutet das: Websites, Online-Shops, digitale Anwendungen und Services müssen barrierefrei gestaltet werden – andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Doch digitale Barrierefreiheit ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit, erweitert die Zielgruppe und stärkt die Marktposition eines Unternehmens erheblich.

Inhalt

  1. Gesetzliche Grundlage: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  2. Welche Unternehmen sind betroffen?
  3. Welche Anforderungen gelten für barrierefreie digitale Angebote?
  4. Wie wird eine barrierefreie Website umgesetzt?
  5. Welche Fristen gelten?
  6. Warum Barrierefreiheit ein Wettbewerbsvorteil ist
  7. Fazit: Jetzt handeln, bevor es zu spät ist!

Gesetzliche Grundlage: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das BFSG wurde am 22. Juli 2021 verabschiedet und tritt ab dem 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Es setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und stellt klare Anforderungen an digitale Produkte und Dienstleistungen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen. Dazu gehören:

  • Online-Shops und digitale Marktplätze
  • Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister
  • Streaming-Dienste und Telekommunikationsanbieter
  • Mobilitäts- und Reisebuchungssysteme
  • Software- und IT-Dienstleistungen

Welche Unternehmen sind ausgenommen?

Nicht alle Unternehmen sind zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen verpflichtet. Ausnahmen gelten für:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz, sofern sie Dienstleistungen erbringen.
  • B2B-Websites, sofern sie ausschließlich für Geschäftskunden bestimmt sind.

Wichtig: Hersteller, Händler und Importeure von digitalen Produkten hingegen unterliegen dem BFSG, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Welche Anforderungen gelten für barrierefreie digitale Angebote?

Die gesetzlichen Vorgaben basieren auf international anerkannten Standards, insbesondere:

  • WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) – Richtlinien für barrierefreie Webinhalte
  • EN 301 549 – Europäische Norm für barrierefreie digitale Produkte
  • BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) – Umsetzung der WCAG in Deutschland

Wichtige Anforderungen für Websites und digitale Produkte

Bereich Anforderung
Texte & Inhalte Einfache, verständliche Sprache, klare Struktur, prägnante Überschriften
Bilder & Grafiken Alternative Bildbeschreibungen (Alt-Texte) für Screenreader
Navigation Intuitive Bedienbarkeit über Maus, Tastatur oder Touchscreen
Farbkontraste Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 für bessere Lesbarkeit
Videos & Audio Bereitstellung von Untertiteln und Audiobeschreibungen
Formulare & Interaktive Elemente Leicht verständlich, mit Hilfetexten und Fehlerhinweisen
Technische Umsetzung Nutzung semantisch korrekter HTML- und ARIA-Tags

Während die WCAG-Stufe A grundlegende Anforderungen definiert, sind die Stufen AA und AAA umfangreichere Empfehlungen für eine optimale digitale Barrierefreiheit.

Wie wird eine barrierefreie Website umgesetzt?

Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfordert eine systematische Vorgehensweise. Die folgenden Schritte helfen Unternehmen, ihre digitalen Angebote gesetzeskonform zu gestalten:

1. Analyse der aktuellen Website

  • Einsatz von Barrierefreiheits-Tests wie WAVE, Axe oder Lighthouse
  • Feedback von Menschen mit Behinderungen einholen
  • Prüfung auf fehlende Alternativtexte, schlechte Farbkontraste oder unzugängliche Navigation

2. Anpassung von Inhalten und Design

  • Alt-Texte für Bilder und Icons bereitstellen
  • Farbkontraste verbessern und Schriftgrößen skalierbar machen
  • Navigation vereinfachen und selbsterklärende Menüs verwenden

3. Technische Optimierung

  • Tastatursteuerung für alle interaktiven Elemente ermöglichen
  • ARIA-Tags & semantische HTML-Struktur für Screenreader nutzen
  • CMS-Templates mit Barrierefreiheits-Standards implementieren

4. Testing & Zertifizierung

  • Prüfung durch BITV-Tests oder externe Zertifizierungsstellen
  • Regelmäßige Audits zur kontinuierlichen Optimierung

Welche Fristen gelten?

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

Übergangsfristen für bestimmte Branchen

  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten, Geldautomaten): 15 Jahre Übergangsfrist
  • Bestimmte Dienstleistungen (z. B. Online-Banking, digitale Behördendienste): 5 Jahre Übergangsfrist

Unternehmen sollten jedoch nicht bis zur letzten Minute warten, sondern bereits jetzt mit der Umsetzung beginnen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und Kosten frühzeitig zu kalkulieren.

Warum Barrierefreiheit ein Wettbewerbsvorteil ist

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance zur Differenzierung und Marktstärkung.

Wirtschaftliche und strategische Vorteile

Erweiterung der Zielgruppe – Zugang für Millionen von Menschen mit Behinderungen
Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit – Barrierefreie Websites sind für alle einfacher zu bedienen
Bessere SEO-Performance – Barrierefreie Seiten erzielen bessere Rankings in Suchmaschinen
Höhere Conversion-Raten – Nutzer finden schneller, was sie suchen, und schließen mehr Käufe ab
Schutz vor Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen

Unternehmen, die sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen, können Kosten reduzieren, ihre Markenwahrnehmung verbessern und sich als Vorreiter für digitale Inklusion positionieren.

Fazit: Jetzt handeln, bevor es zu spät ist!

Die digitale Barrierefreiheit wird ab Juni 2025 verpflichtend, doch Unternehmen sollten bereits jetzt aktiv werden. Die frühzeitige Umsetzung minimiert nicht nur rechtliche Risiken, sondern verbessert auch die Kundenerfahrung und Wettbewerbsfähigkeit.

📌 Nächste Schritte für Unternehmen:

✅ Website-Audit zur Barrierefreiheit durchführen
✅ Inhalte und technische Infrastruktur anpassen
✅ Tests mit Betroffenen und Experten durchführen
✅ Regelmäßige Überprüfung & Wartung einplanen

Barrierefreiheit ist kein Mehraufwand, sondern eine nachhaltige Investition in die digitale Zukunft. Unternehmen, die ihre digitalen Angebote inklusiv gestalten, profitieren langfristig von einer erweiterten Zielgruppe, besserer Usability und einer starken Marktposition.

Lassen Sie sich jetzt beraten und machen Sie Ihre digitale Präsenz fit für die Zukunft.

By Published On: Februar 20th, 2025Categories: Barrierefreiheit, News

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