EU-Gewährleistungs- und Garantielabel ab 27.09.2026: Was Online-Händler jetzt wissen müssen

Ab dem 27. September 2026 müssen alle Online-Händler, die an Verbraucher (B2C) verkaufen, ein einheitliches EU-Gewährleistungslabel anzeigen. Kommt für ein Produkt zusätzlich eine kostenlose Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren hinzu, ist außerdem das sogenannte GARAN-Label Pflicht. Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Reine B2B-Händler sind ausgenommen. Wer die Labels falsch oder gar nicht darstellt, riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Deshalb hier alle wichtigen Infos zusammengefasst:

Worum geht es bei den neuen EU-Labels?

Die EU will, dass Verbraucher auf einen Blick erkennen, welche Rechte ihnen beim Kauf zustehen – unabhängig davon, in welchem Land oder bei welchem Händler sie einkaufen. Statt eines Hinweises irgendwo in den AGB gibt es ab dem Stichtag zwei standardisierte, grafisch hervorgehobene Labels.

Die Regelung ist Teil der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“). Die konkrete grafische Ausgestaltung legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fest, die bereits in Kraft ist und ab dem 27.09.2026 verbindlich angewendet werden muss. Das deutsche Umsetzungsgesetz wurde Anfang Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am selben Tag in Kraft.

Eine Grundregel gilt für beide Labels: Inhalte, Proportionen, Farben, Form und sogar die Schriftart sind durch die Verordnung minutiös vorgegeben. Das Label darf nicht verkleinert, verzerrt oder in ein eigenes Shop-Design integriert werden. Der gestalterische Aufwand ist damit gleich null – das EU-Muster wird übernommen, nicht umgestaltet. Wo die beiden Labels sich unterscheiden, steht in den folgenden Abschnitten.

2. Das Garantielabel (harmonisierte Kennzeichnung, „GARAN“)

Das Gewährleistungslabel informiert über die gesetzliche Gewährleistung – also die Mängelhaftung des Händlers, die bei jedem B2C-Kaufvertrag automatisch gilt und mindestens zwei Jahre beträgt. Da diese Rechte immer bestehen, ist das Label faktisch für jeden Online-Shop verpflichtend, der physische Waren an Verbraucher verkauft. Es enthält unter anderem einen QR-Code, der zu einer EU-Informationsseite über die Gewährleistungsrechte führt.

Gestaltung Gewährleistungslabel

Das Gewährleistungslabel ist vollständig unveränderlich. Es wird in der korrekten Sprachfassung übernommen – Händler mit Sitz in Deutschland und deutschsprachigem Angebot verwenden die deutsche Fassung. Inhalt, Text und Layout dürfen nicht angepasst werden. Du hast hier also tatsächlich null Gestaltungsaufwand.

Beim Format gibt es eine gute Nachricht: Eine feste Pixel- oder DIN-A4-Größe schreibt die Verordnung für den Online-Shop nicht vor. Die A4-Vorgabe gilt nach überwiegender Auslegung nur außerhalb von Online-Oberflächen (z. B. Vertragsschluss per E-Mail/PDF oder im Ladengeschäft). Online muss das Label lediglich vollständig, proportional, scharf und gut erkennbar sein – und in der farbigen Variante. Schwarz-weiß ist nur außerhalb von Online-Oberflächen zulässig.

Korrekte Einbindung

Das Gewährleistungslabel darf global an einer zentralen Stelle stehen – etwa im Checkout – und muss nicht auf jeder Produktseite wiederholt werden. Entscheidend ist, dass der Verbraucher es vor Abschluss der Bestellung zur Kenntnis nehmen kann. Zusätzlich sollte es nach dem Kauf auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen, also z. B. als Anhang oder im Text der Bestellbestätigung. Ein bloßer Link auf die Website genügt dafür ausdrücklich nicht.

2. Das Gewährleistungslabel (harmonisierte Mitteilung)

Das Garantielabel ist nicht automatisch erforderlich. Es wird erst dann zur Pflicht, wenn vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • 1

    Die Garantie stammt vom Hersteller (nicht vom Händler oder einer Plattform).

  • 2

    Sie deckt die gesamte Ware ab (nicht nur einzelne Teile).

  • 3

    Sie ist für den Verbraucher kostenlos.

  • 4

    Sie gilt für mehr als zwei Jahre.

Hinzu kommt eine entscheidende Einschränkung: Eine eigene Nachforschungspflicht besteht nicht. Die Kennzeichnungspflicht greift nur, wenn der Hersteller die Garantieinformationen aktiv bereitstellt – etwa über Produktdatenblätter oder B2B-Kataloge. Reine Serviceversprechen wie Geld-zurück- oder Zufriedenheitsgarantien fallen ausdrücklich nicht darunter.

Gestaltung Garantielabel

Das Garantielabel sieht EU-weit gleich aus und ist sprachneutral (mehrsprachig). Anders als das Gewährleistungslabel hat es aber editierbare Felder, die zwingend befüllt werden müssen: der Name des Herstellers bzw. die Marke, die Modellbezeichnung und die Garantiedauer in Jahren. Das ist kein gestalterischer Spielraum, sondern eine Pflichtangabe – und selbst dafür ist die Schriftart vorgeschrieben: Inter (Regular, SemiBold, ExtraBold). An Farben, Proportionen und Form darf darüber hinaus nichts verändert werden.

Korrekte Einbindung

Das Garantielabel muss dem konkreten Artikel zugeordnet sein – also direkt auf der Produktseite, dort, wo der Kunde Produkt und Garantieinformation gemeinsam sieht. Eine zentrale Darstellung oder erst im Checkout reicht nicht. Im Online-Shop ist die farbige Variante zu verwenden.

Hier ist – im Unterschied zum Gewährleistungslabel – eine geschachtelte Darstellung ausdrücklich erlaubt: Bei Online-Verträgen darf zunächst eine Vorschau gezeigt werden, das vollständige Label muss aber spätestens beim ersten Klick, Touch oder Maus-Rollover erscheinen.

Wer ist betroffen?

Konstellation Gewährleistungslabel Garantielabel
B2C-Online-Shop (physische Waren) Pflicht Nur bei passender Herstellergarantie
Verkauf über Marktplätze (Amazon, eBay) Pflicht Nur bei passender Herstellergarantie
Reiner B2B-Handel Keine Pflicht  Keine Pflicht
Händler mit Sitz in DE, Angebot auf Deutsch Deutsche Sprachfassung Sprachneutral (mehrsprachig)

Die Pflicht gilt ohne Ausnahme nach Betriebsgröße, Umsatz oder Branche. Eine Übergangsregelung für Lagerbestände ist nicht vorgesehen.

Die verbindlichen Farbwerte für beide Labels

  • Blau: Pantone Reflex Blue C · HEX #003399

  • Gelb: Pantone Yellow C · HEX #FFED00

  • Schwarz: Pantone Black 6 C · HEX #000000

  • Weiß: Pantone 000C · HEX #FFFFFF

Woher bekomme ich die Label-Dateien?

Die Dateien finden sich auf der Seite der EU-Kommission, auf der die ZIP-Dateien zu beiden Labels gedownloaded werden können. Das Gewährleistungslabel ist dabei in allen EU-Sprachen als PDF aufgeführt, das Garantielabel in verschiedenen Formaten, um es an die Produkte anpassen zu können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Beide Labels sind ab dem 27. September 2026 verpflichtend. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 ist bereits in Kraft; das deutsche Umsetzungsgesetz wurde Anfang Februar 2026 verkündet und tritt zum selben Stichtag in Kraft.

Ja, sofern physische Waren an Verbraucher (B2C) verkauft werden – ohne Ausnahme nach Größe oder Branche. Nur reine B2B-Händler sind ausgenommen.

Nur, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware gewährt und die Garantieinformationen aktiv bereitstellt. Eine eigene Nachforschungspflicht des Händlers besteht nicht.

Nein. Farben, Proportionen, Form und Schriftart sind verbindlich vorgegeben. Lediglich beim Garantielabel sind die Felder für Hersteller/Marke, Modell und Garantiedauer auszufüllen – in der vorgeschriebenen Schriftart Inter.

Nach aktueller, strenger Auslegung der Fachkanzleien ist das riskant. Das geschachtelte Format (Vorschau → Klick/Hover → vollständiges Label) ist nur für das Garantielabel ausdrücklich erlaubt. Das Gewährleistungslabel sollte direkt vollständig sichtbar sein.

Im Online-Shop nicht. Die A4-Vorgabe gilt nach überwiegender Auslegung nur außerhalb von Online-Oberflächen. Online muss das Label lediglich vollständig, scharf, proportional und gut erkennbar in Farbe dargestellt werden.

Verstöße sind wettbewerbsrechtlich relevant und können von Mitbewerbern und Abmahnverbänden abgemahnt werden. Fachleute rechnen mit einer realen Gefahr neuer Abmahnwellen, gerade im Online-Handel.

By Published On: 23. Juni 2026Categories: Allgemein

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