Ab dem 19.06.2026 müssen Online-Shops in der EU eine neue gesetzliche Funktion integrieren: den Widerrufsbutton. Dieser wird Pflicht für alle Betreiber, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen und ein gesetzliches Widerrufsrecht anbieten, etwa bei Waren, digitalen Inhalten oder Dienstleistungen.

Für Shopbetreiber bedeutet das: rechtzeitig informieren, technisch vorbereiten und rechtssicher umsetzen.

Was ist der Widerrufsbutton?

Mit dem Widerrufsbutton können Kunden ihren Vertrag direkt online widerrufen, ohne Medienbrüche, unnötige Zwischenschritte oder den klassischen Schriftverkehr per E-Mail und Post. Der Begriff „Button“ hat sich schnell etabliert, es muss jedoch nicht unbedingt ein solcher sein. Laut Gesetzestext ist nur von einer Widerrufs-„Funktion“ die Rede, nicht von einem Button. Vorteil dieser ist, dass sie sich vom restlichen Design abheben, was sie zu einer optimalen Lösung für die neue EU-Richtlinie macht. Alternativ kann auch ein hervorgehobener Link eingebaut werden, denn auch dieser erfüllt den Zweck. Der Einfachheit halber werden wir diese Funktion jedoch auch als Button bezeichnen.

Der Gesetzgeber stellt klare Anforderungen an Gestaltung und Funktion. Der Widerrufsbutton muss:

• klar erkennbar und gut sichtbar im Shop eingebunden sein

für jeden zugänglich sein und

• den Widerruf in möglichst wenigen Klicks ermöglichen

• während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar bleiben

• eine automatische Bestätigung (z. B. per E-Mail) auslösen

Wichtig: Der Widerrufsbutton darf nicht versteckt oder erschwert auffindbar sein. Eine Platzierung im Kundenkonto oder in der Bestellübersicht ist vorgesehen und sinnvoll.

Warum kommt der Widerrufsbutton?

Die Regelung basiert auf der EU-Richtlinie 2023/2673, die das Verbraucherrecht in der EU modernisiert. Sie wurde geschaffen, weil viele Verbraucher bislang Schwierigkeiten hatten, ihren Widerruf einfach und eindeutig online zu erklären. Mit dem neuen Button schafft der Gesetzgeber Transparenz, stärkt den Verbraucherschutz und reduziert Unsicherheiten im Online-Handel.

Sinn dahinter: Ein Widerruf soll künftig so einfach sein wie ein Kauf.

Für wen gilt die Pflicht?

Die Pflicht zum Widerrufsbutton betrifft:

• Betreiber von Onlineshops mit B2C-Geschäft

• Plattformen, die Fernabsatzverträge mit Verbrauchern abschließen

• Anbieter digitaler Inhalte/Dienstleistungen, Produkte oder Dienstleistungen

Auch Kleinunternehmen sind von dieser Regel nicht ausgenommen.

Nicht betroffen sind in der Regel:

reine B2B Shops, bei denen nur Unternehmer einkaufen

• Offline-Verkäufe oder Vertragsabschlüsse außerhalb des Internets (z. B. Telefon/Stationär)

Risiken bei falscher Umsetzung

Wenn der Widerrufsbutton fehlt, nicht eindeutig beschriftet ist oder technisch nicht korrekt funktioniert, drohen:

Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände

Bußgelder von Behörden

Rechtliche Unsicherheit im Widerrufsfall

Darum ist es wichtig, nicht nur einen Button einzubauen, sondern diesen auch rechtlich und technisch korrekt zu gestalten.

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Widerrufsbutton in Shopware integrieren

Wenn du Shopware nutzt, gibt es bereits technische Lösungen und Plugins, die die Pflicht erfüllen und gleichzeitig benutzerfreundlich sind. Laut Herstellerangaben sollten Online-Shops:

• Einen klar beschrifteten Widerrufsbutton in strategischen Bereichen platzieren (z. B. im Kundenkonto, in der Bestellübersicht oder im Footer).

• Den Vorgang so gestalten, dass Kunden ohne Medienbruch und mit wenigen Klicks den Widerruf erklären können.

• Eine digitale Widerrufsseite mit online Formular anbieten, die während der ganzen Widerrufsfrist verfügbar ist.

• Den Widerrufsprozess ggf. automatisieren (z. B. über den Shopware Flow Builder).

Viele Shopware Plugins erlauben zudem:

• automatische Vorbefüllung des Formulars mit Bestelldaten

• flexible Platzierung des Buttons (z. B. im Menü, Footer oder Kundenkonto)

• farb- und designangepasste Buttons, die sich ins Shop Design einfügen

• automatisierte E-Mail Bestätigungen nach erfolgreich ausgelöstem Widerruf

Praktische Tipps für Shopbetreiber

Rechtstexte prüfen: Du musst nicht nur den Button integrieren, sondern auch Widerrufsbelehrung und Widerrufsbelehrungstexte ggf. aktualisieren.

Sichtbarkeit optimieren: Stelle sicher, dass der Widerrufsbutton während der gesetzlich vorgesehenen Widerrufsfrist (in der Regel 14 Tage) jederzeit sichtbar bleibt z. B. im Kundenkonto oder auf der Bestellübersichtsseite.

Design & Usability: Verwende eine eindeutige Beschriftung (z. B. „Vertrag widerrufen“) und platziere den Button dort, wo Kunden ihn schnell finden.

Fazit

Der Widerrufsbutton ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Verbraucherrechts im Online-Handel. Ab dem 19. Juni 2026 wird er für viele Händler rechtlich verpflichtend und zwar europaweit. Die Integration sollte gut vorbereitet, technisch sauber umgesetzt und im Shop deutlich sichtbar sein. Durch frühzeitige Vorbereitung sparst du nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Zeit und mögliche Abmahnrisiken.

FAQ – Häufige Fragen zum Widerrufsbutton

Ab dem 19. Juni 2026 gilt die Widerrufsfunktion für alle betroffenen Online-Shops in der EU als Pflicht. Bis dahin sollten auch entsprechende Rechtsseiten wie die Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung angepasst werden, sodass über die Widerrufsfunktion belehrt wird.

Nein. Er muss aber während der Widerrufsfrist leicht auffindbar und jederzeit erreichbar sein, z. B. im Kundenkonto oder in der Bestellübersicht. Allerdings sollte der Button nicht ausschließlich über das Kundenkonto aufrufbar sein. Auch Gastbesteller sollen auf die Funktion zugreifen können, außer ein Vertrag kann nur über ein Konto abgeschlossen werden.

Die Beschriftung muss eindeutig sein, z. B. „Vertrag widerrufen“. Unklare oder irreführende Bezeichnungen sind nicht zulässig.

Der Kunde gelangt nach dem Klick zu einem Online Widerrufsformular. Erst über dieses bestätigt er den Widerruf und erhält nach erfolgreichem Absenden eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail).

Ja. Auch bestehende Shops müssen den Widerrufsbutton bis zum Stichtag integrieren.Ja. Auch bestehende Shops müssen den Widerrufsbutton bis zum Stichtag integrieren.

Es muss nicht zwingend ein Button sein, auch ein hervorgehobener Link gilt als legitim. Die Funktion des Widerrufs muss sich optisch eindeutig von anderen Informationen abheben, wodurch die Wahl eines Buttons naheliegend wird. Auch die Beschriftung sollte klar und eindeutig sein, keine Unsicherheiten zurücklassen.

By Published On: 15. Januar 2026Categories: Allgemein, Cutvert, Shopware

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